| Media-Lexikon | ||
| A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z | ||
Nassdehnung | ||
| Wird Papier nass, dehnt es sich senkrecht zur Laufrichtung der Papierfasern aus. Aus diesem Grund sollten bei Plakaten, die mittels Nassklebung angebracht werden, nur Papiersorten verwendet werden, die eine sehr geringe Nassdehnung aufweisen, damit das Plakat auch im nassen und somit ausgedehnten Zustand auf den Werbeträger passt. Die Nassdehnung von Plakatpapieren beträgt zwischen 1,5% und 2,0%. Die Plakatdruckereien berechnen die Nassdehnung bereits bei der Bearbeitung des Mutterlithos ein und legen das Motivlitho entsprechend kleiner an |
|
|
Nahverkehr | ||
| Als öffentlicher Nahverkehr wird die Personenbeförderung mit Bahnen und Bussen im Umkreis von ca.50 km um eine Großstadt bezeichnet. |
|
|
Nassreißfestigkeit | ||
| Plakate, die im Nassklebeverfahren angebracht werden, müssen durch ausreichende Leimung besonders reißfest gemacht werden, sich dabei aber trotzdem noch nach dem Ansetzen ausrichten lassen. |
|
|
Nassklebeverfahren | ||
| Die Anbringung von Plakaten an Großflächen, Allgemein- und Ganzstellen erfolgt ausschließlich im Nassklebeverfahren. Die Plakate werden auf die Formate DIN A2 oder DIN A3 gefalzt und ein bis drei Tage vor der Anbringung ca. 15 Min. in Wasser eingeweicht, bis sie sich voller Wasser gesogen haben. Die Anbringung der Werbeträger erfolgt mit einem speziellen Leim, wobei eine weitere Schicht Leim auf die Plakate nach der Klebung aufgetragen wird, um eine bessere Haltbarkeit zu erzielen. Die Nassklebung verhindert das Entstehen von Falten, Blasen oder Wellen, stellt aber besondere Anforderungen an Papier und Farbe. |
|
|
Neutralisierung | ||
| Nach Ablauf der Laufzeit müssen in der Verkehrsmittelwerbung die Folien und/oder Bemalung der Fahrzeuge entfernt werden. Diesen Vorgang nennt man Neutralisierung. |
|
|
Netz | ||
| Bestimmte Werbeträger der Aussenwerbung werden in Netzen belegt, die von den jeweiligen Anbietern vorgegeben werden. Je nach Werbeträger sind Ganz- oder Teilbelegungen möglich. |
|
|
A B C D E F G H I K L M N O P R S T U V W Z | ||





